Gleichwertig­keitsanerken­nung

Gleichwertig­keits­anerkennung

für Interessierte mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen

- verfügbar ab Januar 2025 -

Was:

Ist das Gleichwertigkeitsverfahren Pflegehilfe für mich?  Und nutz mit das Gleichwertigkeitsverfahren Pflegehilfe+ etwas für mich

  • Personen mit einem ausländischen Diplom in Pflege und Betreuung
  • Personen, die bereits Grundwissen in der Pflege aufweisen können
  • Personen, welche eine langjährige Erfahrung in der Pflege in der Schweiz und einen regelmässigen Besuch von Weiterbildungen nachweisen können

Was noch:

Diese Anforderungen müssen Sie erfüllen damit Sie an dem Gleichwertigkeitsverfahren teilnehmen können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben bereits einen Kurs im Bereich der Pflege absolviert und können dies nachweisen.
  • Sie arbeiten oder haben in einer Pflegeorganisation im Bereich der Pflege gearbeitet.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Sie haben gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau B1).

Bitte beachten Sie, dass Arbeitszeugnisse aus Privathaushalten, sowie Arbeitszeugnisse, welche nur Betreuung und Haushaltsleistungen nachweisen, leider nicht berücksichtigt werden können.

Wer alles:

Diese Möglichkeit ist ideal für Personen mit Erfahrungen, Abschlüssen und Zertifikaten im Gesundheitsbereich sowie für jene, die ihre schon vorhandenes Wissen auffrischen oder mit den Modulen erweitern möchten.

Wann:

Dieser kurze Aufbaukurs findet im online-Unterricht mit 2 Stunden statt.

Wo genau:

Dann melden Sie sich für eine der Dossierprüfungen weiter unten an. Wenn alle Unterlagen komplett eingereicht worden sind können wir mit der Dossierprüfung starten.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die folgende Unterlagen bei der Anmeldung zur Hand haben:

  1. Kopie Pass
  2. Kopie des Originalzertifikats der theoretischen Ausbildung in der Pfleg
  3. Falls vorhanden, Nachweis von min. 100 Stunden relevanter Praxiserfahrung im Bereich Pflege (Praktikumsberichte, Arbeitszeugnisse, Zertifikate
  4. Auflistung der Inhalte der theoretischen Ausbildung inkl. Anzahl Stunden pro Themenbereich
  5. Beglaubigte Übersetzung des Originalzertifikats bzw. der Nachweise (falls das Original nicht in einer Landessprache verfasst ist)
  6. Lebenslauf
  7. Sprachnachweis Niveau B1 (kostenloser Nachweis erstellbar unter: Migros Klubschule)

Anhand der Dossierprüfung wird entschieden, ob alle Nachweise ausreichen. In diesem Fall wird Ihnen Ihr Zertifikat in Pflegehilfe ausgestellt. Fehlt Ihnen der Nachweis an Praxisstunden, werden Sie kontaktiert und Sie haben die Möglichkeit, diese nachzuholen. Haben Sie die Praxisstunden attestiert, reichen Sie diese wieder ein und nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie Ihr Zertifikat in Pflegehilfe.

Wie viel:

Das zertifizierte Gleichwertigkeitsverfahren Pflegehilfe kostet 250.-. Wird bei der Überprüfung Ihrer Unterlagen ersichtlich, dass ein weiterer Praxisnachweis mit Praxisprüfung erforderlich ist, kann das Verfahren fortgeführt werden und es werden nochmals 250.- in Rechnung gestellt.

Zahlbar nach Erhalt der Rechnung per Vorkasse. Preis-, Struktur- und Datenanpassungen bleiben vorbehalten.

Wie gut:

Das Gleichwertigkeitsverfahren schliesst mit dem Zertifikat in «Lehrgang Pflegehilfe+» ab. Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikats ist ein Nachweis von mindestens 100 Stunden relevanten Theoriewissens (eingereichte Unterlagen werden mit dem aktuellen Curriculum verglichen), Nachweis von mindestens 100 Stunden relevanter Praxiserfahrung im Bereich der Pflege in einer Pflegeorganisation sowie, wenn Praxiserfahrung nachgeholt werden musste, eine erfolgreiche Praxisprüfung (= 75% Erreichung der Praxisziele gemäss Praxisbericht).

Hinweis zur Finanzierung unserer Kurse:

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten:

Die Finanzierung unserer Kurse kann auf verschiedene Weisen erfolgen:

Förderung RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum)
Der Zertifikatslehrgang Pflege ist im Stellennetz des RAV aufgeführt und kann dort finanzielle Unterstützung erhalten.
RAV: Stellennetz Zertifikatslehrgang Pflege

Förderung Sozialhilfe
Arbeitsmarktliche Integrationsmodule können von der Sozialhilfe finanziert werden.
Sozialhilfe: Arbeitsmarktliche Integrationsmodule

Förderung IV-Massnahmen
Die Kosten für den Lehrgang können im Rahmen von Massnahmen der Invalidenversicherung (IV) übernommen werden.
IV-Massnahmen

Förderung MIKA (Arbeitstraining für Geflüchtete)
MIKA bietet Arbeitsmöglichkeiten und Weiterbildungsunterstützung für Geflüchtete.
MIKA: Arbeitstraining für Geflüchtete

Förderung Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih
Wenn Sie unter den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih fallen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf subventionierte Weiterbildung.

Förderung Temporär arbeitende Personen
Temporär arbeitende Personen erhalten jährlich Zuzahlungen für Weiterbildungen und Lohnausfall aus dem Weiterbildungsfonds. Eine Voraussetzung ist, dass der Kurs von einem anerkannten Bildungsträger angeboten wird.

Campus Inklusion ist für die Voraussetzungen als zertifizierter Bildungsträger angemeldet. Wir streben das EduQual Zertifikat für hohe Qualität im Bildungsbereich zu tragen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung für die Finanzierung Ihrer Ausbildung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: www.tempservice.ch


Wir beraten Sie gerne!

Hierfür bieten wir Ihnen eine individuelle Bildungsdienstleistungen an, die es Ihnen ermöglicht, kompetent Ihr benötigtes Portfolio zu optimieren.

Sie können uns telefonisch, per Mail oder über das untenstehende Kontaktformular erreichen.

 

Wir freuen uns darauf, Ihr persönlicher und flexibler Partner zu sein!